Malerarbeiten ohne Meisterbrief

Darauf solltest du achten!

Mit einem Meisterbrief in der Tasche dürfen Malermeister unzählige Aufgaben für ihre Kunden erledigen. Wie aber sieht es bei Malerarbeiten ohne Meisterbrief aus? Welche Arbeiten darf ein Maler ohne Meisterbrief verrichten und welche nicht? Genau diese Fragen beantwortet der Artikel im Folgenden. Zusätzlich erfährst du, was es mit der Altgesellenregelung auf sich hat und ob du auch ohne Meisterbrief selbstständig als Maler arbeiten kannst.

Malerarbeiten ohne Meisterbrief – Das Wichtigste in Kürze

  • Gesellen dürfen unter der Weisung des Meister Malerarbeiten für Kunden durchführen
  • Eine Selbstständigkeit als Maler ohne Meisterbrief kann nicht ohne Weiteres gestartet werden
  • Mit der Altgesellenregelung, einer Ausnahmebewilligung oder einem Malermeister als Betriebsleiter ist die Firmengründung auch ohne Meisterbrief möglich

Darf ich Leistungen als Maler ohne Meisterbrief für Kunden ausführen?

Grundsätzlich darfst du als Maler auch ohne Meisterbrief für Kunden Leistungen ausführen. Klar: Als Geselle erledigst du solche Arbeiten ja bereits für den Kunden, ohne selbst einen Meistertitel zu besitzen. Allerdings gibt es Unterschiede, ob du die Leistungen als Angestellter oder selbständiger Maler ausführst. Letzteres ist ohne einen Meisterbrief nicht ohne Weiteres möglich. Als Angestellter wiederum unterliegst du den Weisungen eines Malermeisters, der für die Kontrolle und Abnahme deiner Arbeit verantwortlich ist.

Ausübungsberechtigung / Altgesellenregelung – Reicht das für die Selbständigkeit?

Mit der sogenannten Ausübungsberechtigung oder auch Altgesellenregelung besteht die Chance, ohne einen Meisterbrief die Selbständigkeit als Maler aufzunehmen. In diesem Fall prüft die Handwerkskammer, ob du die Voraussetzungen für diese Ausübungsberechtigung nach § 7b des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erfüllen kannst.

Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung

  • Erfolgreiche Gesellenprüfung im Handwerk
  • Ausreichende Berufserfahrung im Malerhandwerk
  • Besitz aller erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb eines Malerunternehmens

Erfolgreiche Gesellenprüfung im Handwerk

Eine der drei Voraussetzungen für den Erhalt der Ausübungsberechtigung ist die erfolgreiche Gesellenprüfung im Handwerk. Du musst die Ergebnisse deiner Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer einreichen. Dort werden diese überprüft.

Ausreichende Berufserfahrung im Malerhandwerk

Unbedingt vorweisen können musst du im Sinne der Altgesellenregelung auch eine ausreichende Berufserfahrung. Das bedeutet im Detail, dass du mindestens sechs Jahre im Malerberuf tätig gewesen sein musst. Davon musst du mindestens vier Jahre in einer leitenden Position tätig gewesen sein. Nachweisen kannst du die Berufserfahrung zum Beispiel durch Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen deiner Tätigkeiten.

Besitz der erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb eines Malerunternehmens

Ein wenig freier definiert ist der Besitz der „erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen“ Kenntnisse als Voraussetzung für die Ausübungsberechtigung. Die Handwerkskammer kann in diesem Fall Nachweise verlangen, die zum Beispiel im Rahmen von Lehrgängen erworben werden können. Wenn du mit einer Ausübungsberechtigung Selbständig als Maler arbeiten möchtest, musst du dich also auf einige behördliche Anforderungen einstellen.

Ausnahmebewilligung der Handelskammer – Ein möglicher Weg

Noch einmal ein anderer Weg als die Ausübungsberechtigung ist die Ausnahmebewilligung der Handelskammer. Hierbei handelt es sich um eine vergleichsweise aufwändige Option, weshalb die Ausübungsberechtigung normalerweise zunächst das Mittel der Wahl ist. Die Grundlage für die Ausnahmebewilligung bilden die sogenannten „Leipziger Beschlüsse“. Oder genauer: Der § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks. In diesem ist festgehalten, dass mit einer Ausnahmebewilligung die Tätigkeit als selbständiger Maler auch ohne Meisterbrief aufgenommen werden kann. Du wirst es aber ahnen: Das Ganze geht nicht ohne die Erfüllung von ein paar Voraussetzungen.

Belegen können musst du in deinem Antrag für die Ausnahmebewilligung zum Beispiel, dass du über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Malerhandwerk verfügst. Darüber hinaus ist dein Tätigkeitsgebiet auf die grundlegenden Malerdienstleistungen beschränkt. Solltest du nachweisen können, dass dir das Ablegen der Meisterprüfung nicht zumutbar ist, kannst du ebenfalls eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer erhalten. Generell gut zu wissen: Die jeweilige Handwerkskammer hat hier aufgrund der schwammigen gesetzlichen Formulierungen einen gewissen Freiraum. Es kann deshalb sein, dass zum Beispiel als zusätzlicher Nachweis das Bestehen einer Sachkundeprüfung vorgewiesen werden muss.

Mögliche Schwierigkeiten bei der Ausnahmebewilligung

Ob eine Ausnahmebewilligung erteilt wird, ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei dieser Bewilligung um eine Ausnahme. Dass diese erteilt wird, ist keinesfalls sicher. Zwar ist diese Ausnahmeregelung in der Handwerksordnung verankert, dennoch wenden viele Handwerkskammern diese in der Praxis nicht an. Oder eben nur durch zusätzliche Voraussetzungen wie eine Sachkundeprüfung. Der gesamte Prozess über eine Ausnahmebewilligung kann äußerst zeitintensiv und kostenintensiv werden. Du solltest dir deshalb im Vorfeld genau überlegen, wie hoch die Chancen auf die Ausnahmebewilligung wirklich sind. In aller Regel lohnt sich dieser Weg aufgrund geringer Erfolgsaussichten nicht.

Wichtig: Sollten alle Voraussetzungen erfüllt worden sein und die Handwerkskammer die Ausnahmebewilligung trotzdem verweigern, bleibt dir der Weg über einen Rechtsanwalt. In diesem Fall werden jedoch weitere Kosten auf dich zukommen.

Meisterpflicht 2020 – Für wen gilt sie?

Zur Sicherung des Handwerks und zur Bewahrung der Qualität in den handwerklichen Berufen wurde im Jahre 2020 eine weitreichende Entscheidung getroffen. Nachdem die Meisterpflicht über viele Jahre hinweg in einigen Berufen aufgehoben wurde, wurde diese im Januar 2020 wieder eingeführt. Gleich mehrere Berufe im Handwerk sind davon betroffen. Neben Malern und Lackierern zum Beispiel auch Parkettleger, Estrichleger, Raumausstatter, Glasveredler, Orgelbauer oder Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Durch verbindliche Standards in diesen Berufen soll die Qualität weiterhin gesichert und auch die kleinbetriebliche Struktur in Deutschland gefördert werden. Die Politik erhofft sich zudem, die betriebliche Ausbildungsquote im Handwerk zu erhöhen und so auch die Option für Betriebe zu schaffen, sich möglicherweise über mehrere Generationen hinweg zu etablieren. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass für bereits bestehende Handwerksbetriebe Bestandsschutz gilt. Diese dürfen das Gewerbe also auch ohne Meisterbrief weiter fortführen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zahl der Meisterbetriebe durch die Anpassung weiter steigen wird. Dementsprechend genau sollte die Konkurrenzsituation verfolgt werden.

Fazit

Malerarbeiten ohne Meisterbrief auszuführen, ist durchaus möglich. Wer sich jedoch ohne Meisterbrief selbstständig machen möchte, muss hier in der Regel einen gewissen bürokratischen Aufwand beachten. Mit der Ausnahmebewilligung oder der Altgesellenregelung ist die Selbständigkeit auch ohne Meistertitel möglich. Ebenso durch die Einstellung eines Meisters als Geschäftsführer. Gerade für Neugründer ist ein Franchise-Modell oftmals die bessere Lösung zum Start. Mit diesen Modellen werden einige der größten Risiken zum Start abgefedert, zudem ist es leichter, Maleraufträge finden zu können.

FAQ: Malerarbeiten ohne Meisterbrief

Um eine Ausübungsberechtigung der Handwerkskammer zu erhalten, müssen Maler verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zum einen ist der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung notwendig. Zusätzlich müssen die Maler mindestens sechs Jahre in ihrem Handwerk und vier Jahre davon in leitender Position tätig gewesen sein. Erforderlich ist zudem der Nachweis aller betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse.

Die bestehenden Betriebe sind von der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Jahre 2020 nicht betroffen. Handwerksbetriebe, die ohne Meisterbrief tätig waren, dürfen dies auch weiterhin tun. Durch die zunehmende Anzahl der Meisterbetriebe wird sich die Konkurrenzsituation jedoch deutlich verändern.

Im Jahre 2004 wurde in mehr als 50 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft. Sinn und Zweck des Ganzen war es, die Arbeitslosigkeit zu verringern und gleichzeitig Neugründungen zu fördern und neue Auszubildende in die Handwerksberufe zu führen.

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