Selbständig als Maler

Darauf solltest du achten!

Selbständig als Maler zu arbeiten, ist für viele Menschen ein Traum. Dieser lässt sich im Vergleich zu vielen anderen Träumen relativ leicht verwirklichen. Doch es gibt auch Hürden. Wir zeigen dir im Folgenden, was du für deine Gründung und Tätigkeit als selbständiger Maler beachten musst und welche Kosten dabei auf dich zukommen können.

Selbständig als Maler – Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Meisterbrief besitzt, kann sich als Maler jederzeit einfach selbständig machen.
  • Möglich ist die Selbständigkeit als Maler auch mit dem Status als „Altgeselle“.
  • Selbständigkeit ist nicht für Jedermann geeignet, weshalb die Vor- und Nachteile stets abgewogen werden sollten.
  • Für viele selbständige Maler ist das Franchising eine optimale Lösung.

Als Maler selbständig machen – Voraussetzungen

Es gibt durchaus Berufe, in denen du dich ohne wesentliche Vorkenntnisse selbständig machen kannst. Das Malerhandwerk gehört nicht dazu. Der Handwerksberuf des Malers ist ein sogenanntes zulassungspflichtiges Handwerk. Das bedeutet, dass du verschiedene Voraussetzungen für die Selbständigkeit als Maler erfüllen müsst. Gemeint sind damit in erster Linie fachliche Voraussetzungen. Zudem solltest du dich mit den finanziellen und auch persönlichen Voraussetzungen beschäftigen.

Fachliche Voraussetzungen

Wer selbständig als Maler arbeiten möchte, muss eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können. Diese allein reicht jedoch noch nicht aus. Erforderlich ist stattdessen auch der Meisterbrief. Solltest du bereits einen solchen besitzen, hast du mit der Meisterpflicht die wichtigste Voraussetzung für die Gründung bereits erfüllt. Diesen Brief kannst du für die Eintragung der sogenannten Handwerksrolle nutzen. Die Eintragung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer. Aus fachlicher Sicht hättest du damit bereits alle Voraussetzungen erfüllt.

Selbständiger Maler als „Altgeselle“?

Auch wenn die Meisterpflicht von der Bezeichnung her etwas anderes vermuten lässt, ist der Meistertitel keine Pflicht für die Selbständigkeit als Maler. Als Geselle kannst du ebenfalls selbständig als Maler arbeiten. Jedenfalls unter gewissen Voraussetzungen. Du musst insgesamt mehr als sechs Jahre im Malerberuf tätig gewesen sein. Und davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Position. Kannst du dies ausreichend belegen, kannst du von der sogenannten „Altgesellenregelung“ nach § 7b der Handwerksordnung (HWO) profitieren.

Bist du auch kein Geselle, möchtest aber dennoch einen Handwerksbetrieb gründen, ist das nur über einen Umweg möglich. In diesem Fall müsstest du einen Malermeister als verantwortlichen Betriebsleiter einstellen.

Finanzielle Voraussetzungen

Bedenken solltest du die möglicherweise enormen finanziellen Hürden, die im Zuge deiner Selbständigkeit auf dich zukommen. Und das sind eine ganze Menge. Je nach Unternehmensform müssen verschiedene Kosten für die Gründung, den Notar und die Eintragung ins Handelsregister beachtet werden. Zusätzlich musst du die Kosten für eventuell Räumlichkeiten wie ein Ladengeschäft oder Lager einplanen, Materialien besorgen und Werkzeuge bezahlen. Im laufenden Betrieb kommen natürlich noch weitere Kosten auf dich zu, die sich zum Beispiel durch die Anzahl der Mitarbeiter ergeben. Diese klammern wir jedoch hier aus, da sich diese im besten Fall durch die Einnahmen decken lassen und bei der Gründung meist noch nicht relevant sind.

Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen solltest du nicht unterschätzen. Längst nicht jeder Mensch ist dafür „gemacht“, als Selbständiger zu arbeiten. Dein Arbeitsalltag ist nicht mehr mit dem Alltag eines Angestellten vergleichbar. Du bist dafür zuständig, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß und zur Zufriedenheit der Kunden ausgeführt werden. Zudem musst du die Buchhaltung überwachen, dich um Rückfragen von Kunden kümmern oder für die Akquise von neuen Kunden sorgen. Du solltest also nicht nur dein Handwerk gut beherrschen, sondern auch generell jeden Tag motiviert und engagiert loslegen und dich nicht so schnell aus der Ruhe bringen lassen.

Es lässt sich nur schwer beziffern, wie viele Stunden Arbeit pro Woche gerade in der Anfangszeit erforderlich sind. Viele Unternehmer scheitern innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre, weil sie die persönlichen Voraussetzungen unterschätzt haben.

Schritt für Schritt zur eigenen Malerfirma

Grundsätzlich ist der Weg zur Selbständigkeit als Maler immer ein Stück individuell. Dennoch können wir dir hier eine kleine Anleitung mit auf den Weg geben, welche Schritte du bei der Gründung deiner Firma durchlaufen musst.

1. Schritt: Finanzierung der Gründung ermitteln

Bevor du die Gründung forcierst, solltest du dich genauestens mit der Finanzierung des Unternehmens befassen. Solltest du selbst nur wenig oder nicht ausreichendes Kapital besitzen, musst du unter Umständen einen Kredit aufnehmen. Hierfür gibt es oftmals Förderungen durch verschiedene Institutionen. Gleichzeitig wollen zum Beispiel die Banken vor der Ausgabe eines Kredites einen Finanzierungs- bzw. Businessplan sehen. Diesen musst du also möglicherweise gesondert erstellen. Verfügst du über genügend eigenes Kapital für die Gründung, kannst du diesen Schritt natürlich überspringen.

2. Schritt: Eintragung in die Handwerksrolle

Die Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als selbständiger Maler ist die Eintragung in die Handwerksrolle. Nur wenn diese erfolgt ist, kannst du dein Gewerbe im weiteren Verlauf überhaupt erst anmelden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle musst du deinen Meisterbrief oder die Nachweise für das Zutreffen der Altgesellenregelung einreichen. Die Eintragung kannst du persönlich, online oder per Post erledigen. Wichtig: Für die Eintragung der Handwerksrolle fallen Kosten an. Wie hoch, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Einplanen kannst du grob zwischen 50 und 100 Euro.

3. Schritt: Gewerbeanmeldung

Mit der Eintragung in die Handwerksrolle stellt dir die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus. Diese musst du nun gemeinsam mit deinem Meisterbrief oder den Unterlagen für die Altgesellenregelung bei deinem zuständigen Gewerbeamt vorlegen. Für die Gewerbeanmeldung fallen ebenfalls Kosten an, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Rund 40 bis 50 Euro solltest du grob einplanen.

Gut zu wissen: Mit der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt auch alle weiteren Behörden wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft oder das statistische Landesamt.

4. Schritt: Mögliche Eintragung ins Handelsregister

Je nachdem, um was für einen Betrieb es sich handelt, ist möglicherweise eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Dies gilt in der Regel dann, wenn es sich um einen kaufmännisch geführten Betrieb handelt oder dieser als AG, GmbH, KG oder OHG gegründet wird. Es handelt sich dabei aber um eine Einzelfallentscheidung deiner zuständigen Handwerkskammer.

Mögliche Kosten der Gründung eines Malerbetriebs

Bei der Gründung eines Malerbetriebs kommen unter Umständen hohe Kosten auf dich zu. Diese darfst du nicht unterschätzen. Pauschalisieren lassen sich diese Kosten nicht, da ganz unterschiedliche Gebühren für etwa die Gründung oder die Gewerbeanmeldung erhoben werden. Dennoch solltest du dir im Vorfeld schon einmal einen Überblick darüber verschaffen, welche Kosten auf dich zukommen.

Zum einen sind da die Eintragungsgebühr für das Eintragen in der Handwerksrolle. Zum anderen werden Kosten für die Eintragung im Handelsregister und natürlich die Gewerbeanmeldung erhoben. Darüber hinaus musst du je nach Unternehmensform verschiedene Kosten für die Gründung einplanen, Werbekosten berücksichtigen und an die Miete für Räumlichkeiten denken. Du musst Werkzeug und Material besorgen, möglicherweise auch eine Büroausstattung und ein Firmenfahrzeug. Auch die zahlreichen Versicherungen fallen durchaus ins Gewicht und müssen auch bei zu Beginn mauer Auftragslage bezahlt werden.

Vor- und Nachteile einer eigenen Malerfirma

Für oder gegen die Selbständigkeit als Maler sprechen einige Vor- und Nachteile. Zu den großen Vorteilen gehört vor allem die maximale Freiheit im Berufsalltag. Du triffst als Chef die Entscheidungen und kannst dich in deinem Beruf somit auch voll ausleben. Zusätzlich ist die Tätigkeit insgesamt abwechslungsreich. Denn du musst neben dem Malern noch weitere Aufgaben wie etwa die Buchhaltung oder die Akquise von neuen Kunden erledigen. Eintönig ist es deshalb niemals. Obwohl du gerade als Gründer enorm viel arbeiten wirst, kannst du deine Zeit vergleichsweise flexibel einteilen. Ein schneller Spaziergang mit dem Vierbeiner oder ein Mittagessen mit der Familie können so im Alltag leichter realisiert werden als von einem Angestellten.

Nachteile gibt es allerdings auch. Die Kosten sind gerade in der Gründungsphase enorm hoch und sollten nicht unterschätzt werden. Zudem hast du natürlich einen erhöhen Zeit- und Arbeitsaufwand, der sich vor allem durch zusätzliche Aufgaben wie die Buchhaltung ergibt. Beschäftigst du Mitarbeiter, trägst du zudem die volle Verantwortung für diese. Den damit verbundenen Druck solltest du ebenfalls nicht unterschätzen.

Vorteile

  • Maximale Freiheit im Berufsalltag
  • Abwechslung in den Tätigkeiten
  • Vergleichsweise flexible Zeiteinteilung möglich

Nachteile

  • Hohe Kosten in der Gründungsphase
  • Enormer Zeit- und Arbeitsaufwand für Selbständige
  • Große Verantwortung gegenüber möglichen Mitarbeitern

Alternative zur Solo-Gründung: Franchise

Gerade aufgrund der Nachteile kann das Franchising eine echte Alternative sein. Viele der unangenehmen Aufgaben im Zuge der Selbständigkeit entfallen so. Du musst dich nicht mehr selbst um alles kümmern und kannst unter anderem die Planung des Marketings komplett vom Franchisegeber erledigen lassen. Ferner kannst du deutlich leichter Maleraufträge finden, wenn du als Franchisenehmer von einem starken und bekannten Partner profitierst. Das notwendige Eigenkapital ist oftmals deutlich geringer als bei einer Solo-Gründung, das finanzielle Risiko damit ebenfalls. Beachten musst du aber, dass beim Franchising auch von dir vertragliche Verpflichtungen erfüllt werden müssen. Diese werden im Vorfeld von dir und dem Franchisegeber genau festgelegt.

Tipp: Versicherung nicht vergessen

Gerne in den Hintergrund rücken bei der Gründung die notwendigen Versicherungen. Diese darfst du auch nicht vergessen, wenn du selbständig als Maler arbeiten möchtest. Dabei wird zwischen verschiedenen Versicherungen unterschieden. Dich selbst solltest du mit Hilfe einer Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Darüber hinaus sind Versicherungen für Personen- oder Sachschäden notwendig – wie etwa eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Auch eine Inhaltsversicherung für den Schutz des eigenen Inventars kann sich lohnen, ebenso wie eine betriebliche Rechtsschutzversicherung für den Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung.

Fazit

Wer selbständig als Maler arbeiten möchte, muss auf dem Weg in die Selbständigkeit einige Hürden überspringen. Vor allem die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen werden oftmals unterschätzt. Die Kosten bei der Gründung sind beachtlich, zudem sind zahlreiche Versicherungen erforderlich. Die bessere Wahl für viele selbständige Maler ist deshalb unter Umständen das Franchising, mit dem das unternehmerische und finanzielle Risiko gerade in der Anfangszeit minimiert werden kann.

FAQ: Als Maler selbständig machen

Wer sich nebenberuflich als Maler selbständig machen möchte, muss seinen Chef darüber informieren. Dieser darf die Selbständigkeit grundsätzlich nicht verbieten, es können sich jedoch Nachteile für den Arbeitgeber ergeben. In vielen Arbeitsverträgen sind derartige Entscheidungen durch bestimmte Klauseln festgehalten.

Selbständig als Maler ohne Meisterbrief zu arbeiten, ist mit der sogenannten „Altgesellenregelung“ nach § 7b der Handwerksordnung (HWO) möglich. Demnach können Maler auch als Gesellen selbständig arbeiten, wenn sie mindestens sechs Jahre Berufserfahrung und vier Jahre Erfahrung in einer leitenden Position vorweisen können.

Die Mitgliedschaft in der Innung ist keine Pflicht. Diese handelt jedoch als Interessenvertretung für alle Handwerksbetriebe. Der Eintrag ins Handelsregister ist notwendig, wenn es sich um eine GmbH, KG, OHG oder AG handelt oder das Unternehmen als „kaufmännischer Betrieb“ eingestuft wird.

Die ersten Aufträge gewinnt man als selbständiger Maler vorwiegend durch Werbung oder den näheren Bekanntenkreis. Wer sein Unternehmen als Franchise gründet, kann die ersten Aufträge auch auf Grund der Bekanntheit der Marke erhalten.

Wie viel ein selbständiger Maler verdient, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So kann der Standort maßgeblich entscheidend sein, ebenso wie die Konkurrenzsituation. Nicht zuletzt hängt das eigene Gehalt der selbständigen Maler aber auch von der eigenen Betriebsführung ab.

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