Malerkasse
Wer oder was steckt dahinter?
Maler und Lackierer arbeiten oftmals im Freien. Das führt nicht selten dazu, dass witterungsbedingte Arbeitsausfälle auftreten, die sich nachhaltig auf die Urlaubsansprüche oder auch die Altersvorsorge auswirken können. Genau an dieser Stelle springt die sogenannte Malerkasse ein. Diese basiert auf zwei Säulen und verbindet eine Urlaubskasse mit der Zusatzversorgungskasse für Maler und Lackierer. Wer die Malerkasse genau ist, welche Leistungen sie bringt und was das alles für dich bedeutet, erfährst du im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Malerklasse handelt es sich um eine Dachbezeichnung für die beiden tariflichen Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks: Der Gemeinnützigen Urlaubskasse und der Zusatzversorgungskasse
- Arbeitnehmer erhalten durch die Malerkasse eine zusätzliche Erwerbsminderungs- oder Altersrente
- Arbeitgeber bekommen im Gegenzug zu den gezahlten Beiträgen für ihre Arbeitnehmer die Aufwendungen für Urlaubsgelder erstattet
- Die Höhe der Beiträge für die Malerkasse richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit der Arbeitnehmer
Wer oder was ist die Malerkasse?
Die Malerkasse basiert auf den beiden tariflichen Sozialkassen für das Maler- und Lackiererhandwerk. Zum einen ist dies die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e. V., die im Jahre 1971 gegründet wurde. Zum anderen gehört zur Malerkasse auch die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG. Unterstützung bietet die Malerkasse zum einen durch den Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer, aber auch durch die Zusatzversorgung bzw. Altersvorsorge.
Die Aufgaben und Leistungen der Malerkasse
Die Aufgaben und Leistungen der Malerkasse lassen sich in fünf Unterkategorien unterteilen.
- Betriebsrente
- Sicherung der Urlaubsansprüche
- Zusätzliches Urlaubsgeld
- Freiwillige Maler-Lackierer-Rente
- Zusätzliche Leistungen
Betriebsrente
Für alle Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk wird durch die Malerkasse eine Altersvorsorge aufgebaut. Bei der Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen im geltenden Tarifvertrag für die zusätzliche Altersvorsorge winken bei Renteneintritt verschiedene Beihilfen oder die sogenannten ZVK-Zukunft-Renten der Malerkasse.
Sicherung der Urlaubsansprüche
Die Malerkasse stellt durch die Sicherung der Urlaubsansprüche sicher, dass diese auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers erhalten bleiben. Der Arbeitgeber zahlt ganz regulär das Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld an den Arbeitnehmer aus. Die Malerkasse erstattet die Kosten dem Arbeitgeber.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Ergänzend zur Sicherung des Urlaubsentgeltes gewährleistet die Malerkasse auch die Auszahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes. Der Verein verspricht, dass alle Arbeitnehmer ihr vollständig angespartes Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen.
Freiwillige Maler-Lackierer-Rente
Im Rahmen der gesetzlichen Entgeltumwandlung können alle Arbeitnehmer zusätzlich eine Maler-Lackierer-Rente abschließen. Diese ist nicht wesentlicher Bestandteil der Leistungen, kann aber zusätzlich als freiwillige Leistung ergänzt werden.
Zusätzliche Leistungen
Alle Arbeitnehmer haben zudem einen tariflichen Anspruch auf verschiedene zusätzliche Leistungen. So ist etwa eine Auszahlung von Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt ohne gleichzeitige Gewährung von Freizeit durch den Arbeitgeber in tariflichen Sonderfällen zulässig. Zudem hat der Arbeitnehmer gegenüber der Malerkasse Anspruch auf Auszahlung einer Entschädigung. Eine weitere zusätzliche Leistung ist das Anlegen eines Arbeitszeitkontos, welches zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen eingerichtet werden kann.
Malerkasse: Die Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge für die Malerkasse richten sich in erster Linie nach der jeweiligen Tätigkeit des Arbeitnehmers. Bei einem gewerblichen Arbeitnehmer müssen monatlich 14,3 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden. Dieser Anteil teilt sich in 12,3 Prozent für die Maler-Urlaubskasse und 2,0 Prozent für die Zusatzversorgungskasse auf. Etwas anders ist die Regelung für technische, leitende oder kaufmännische Angestellte. In diesem Fall entfällt der Urlaubskassen-Beitrag in Höhe von 12,3 Prozent. Für diese müssen also lediglich 2,0 Prozent des Bruttolohns entrichtet werden.
Urlaubsregelung in der Malerkasse: Wie funktioniert sie genau?
Wann ein gewerblicher Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub hat, wie viel Urlaubsgeld gezahlt wird und wie viele Tage Urlaub ihm zustehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen von der Dauer der Gewerbezugehörigkeit im Maler- und Lackiererhandwerk. Zum anderen aber auch von der Arbeitszeit im laufenden Jahr oder dem Resturlaubsanspruch aus dem vorangegangenen Jahr. Mögliche Ausgleichsbeträge oder bereits angefordertes Urlaubsgeld werden ebenfalls in die Kalkulation einbezogen.
Fazit
Die Malerkasse ist für die Maler und Lackierer in Deutschland eine optimale Unterstützung. Der Verein bietet einen zweistufigen Schutz, da nicht nur der eigene Urlaubsanspruch der Angestellten, sondern auch die Zusatzvorsorge durchgesetzt werden können. Arbeitnehmer erhalten die ausgezahlten Beträge für Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld von der Malerkasse zurück.
FAQ: Malerkasse
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